GPSR auf Allegro und Kaufland#
GPSR in Kürze Ab dem 13.12.2024 tritt die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit in Kraft, die sich auf die meisten Konsumprodukte bezieht (mehr in der GPSR-Verordnung auf EUR-Lex). Online-Marktplätze einschließlich Kaufland und Allegro verlangen auf dieser Grundlage von Verkäufern zusätzliche Informationen und behalten sich bei deren Nichtbereitstellung das Recht vor, die Angebote des Verkäufers auszublenden. Bei Allegro sind die Hinweise und Sicherheitsinformationen sowie die Herstellerangaben / Angaben zur Person, die für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem europäischen Markt verantwortlich ist, auszufüllen. Bei Kaufland handelt es sich um die Elemente Name des Herstellers / der verantwortlichen Person in der EU, CE-Kennzeichnung und Sicherheitshinweise. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie diese Angaben zu Ihren Produkten auf den Online-Marktplätzen ergänzen.
Was ist GPSR?#
Vielleicht haben Sie bereits mitbekommen, dass ab dem 13. Dezember 2024 die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft tritt, die Änderungen für Verkäufer auf Online-Plattformen einführt. GPSR deckt die meisten Konsumprodukte ab, einschließlich neuer, gebrauchter, reparierter und aufgearbeiteter Produkte sowie Ersatzteile. Von der Verordnung ausgenommen sind:
- Arzneimittel für Menschen oder Tiere
- Lebensmittel
- Futtermittel
- lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Räumen sowie Erzeugnisse aus Pflanzen und Tieren, die sich unmittelbar auf ihre künftige Fortpflanzung beziehen
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Pflanzenschutzmittel
- Beförderungsmittel, mit denen Verbraucher transportiert werden oder mit denen sie reisen, sofern dieses Beförderungsmittel unmittelbar vom Dienstleister im Rahmen einer den Verbrauchern erbrachten Verkehrsdienstleistung bedient wird
- Luftfahrzeuge gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1139
- Antiquitäten
Zur Erfüllung der Informationspflicht hinsichtlich der Produktsicherheit müssen für jedes Produkt, auf das sich die Verordnung bezieht, mindestens die folgenden Angaben bereitgestellt werden:
a. Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke des Herstellers, Post- und E-Mail-Adresse des Herstellers
- Angaben zur Person, die für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem europäischen Markt verantwortlich ist – diese sind nur dann bereitzustellen, wenn sich der Sitz des Herstellers außerhalb der Europäischen Union befindet: Name, Post- und E-Mail-Adresse
b. Angaben, die die Identifikation des Produkts ermöglichen, einschließlich seines Bildes, seiner Kategorie und weiterer Identifikatoren wie zum Beispiel des EAN-Codes, des Modells usw.
c. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen – die darüber informieren, wie das Produkt sicher zu verwenden ist, zum Beispiel:
- Benutzerhandbuch des Produkts – fügen Sie Anhänge in der Amtssprache des Landes bei, in dem Sie das Produkt verkaufen
- Bilder der Etiketten auf der Produktverpackung
- eine Notiz mit Warnhinweisen, die das Produkt betreffen
d. sofern erforderlich, die CE-Kennzeichnung und Konformitätsdokumente
ℹ️ Weitere Informationen zu GPSR finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/CS/legal-content/summary/general-product-safety-regulation-2023.html
Wie fügen Sie Informationen zu Ihren Produkten auf den Online-Marktplätzen hinzu?#
Allegro#
WICHTIGE ÄNDERUNGEN AUF ALLEGRO AB AUGUST 2025
💡Wie war es bisher? Allegro hat auf seiner Plattform in der Vergangenheit die Möglichkeit eingeführt, den Parameter ‚Produkte, die vor dem 13.12.2024 in der EU in Verkehr gebracht wurden’ auszufüllen, und wenn Ihre Produkte vor diesem Datum auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wurden, mussten Sie keine weiteren verpflichtenden Angaben zu GPSR ausfüllen. Nun ändert Allegro auch aufgrund des Drucks vonseiten des Regulators seinen Umgang mit GPSR-Angaben.
📢 Was ändert sich auf Allegro ab August 2025?
1️⃣ Das Feld ‚Produkte, die vor dem 13.12.2024 in der EU in Verkehr gebracht wurden' Ab dem 12.08.2025 lässt es sich nur noch bei Produkten mit dem Zustand ‚Gebraucht’, ‚Runderneuert’, ‚Für Ersatzteile’, ‚Regeneriert’, ‚Beschädigt’, ‚Vom Hersteller aufgearbeitet’, ‚Vom Verkäufer aufgearbeitet’, ‚Zum Restaurieren’, ‚Rekonstruiert’, ‚Erfordert keine Renovierung’ und ‚Nach der Demontage’ einstellen.
Bei sämtlicher neuer Ware wird es nötig sein, vollständige Sicherheitsinformationen und Herstellerangaben auszufüllen – unabhängig vom Datum des Inverkehrbringens.
2️⃣ Das Feld ‚Warnhinweise und Sicherheitsinformationen' Ab dem 04.08.2025 wird es nicht mehr möglich sein, den Wert ‚Keine Sicherheitsinformationen senden’ zu verwenden, mit dem Verkäufer mitteilen konnten, dass zum Produkt keine Sicherheitsinformationen verfügbar sind. Neu müssen Sie also Sicherheitsinformationen in Form eines Anhangs oder Textes bereitstellen.
⚠️ Warum sollte man sich darum kümmern und welche Schritte sind zu unternehmen? Sobald die Änderungen in Kraft treten, gibt Allegro bei der Bearbeitung aktiver Angebote eine Fehlermeldung zurück, und das Angebot bleibt inaktiv, bis die Angaben ergänzt sind. Es droht also, dass Ihnen innerhalb von Tagen nach Einführung der Änderungen eine große Anzahl an Angeboten deaktiviert wird.
Die Ergänzung dieser Angaben kann zeitaufwendig sein, deshalb ist es besser, so bald wie möglich damit zu beginnen. Die Anleitung zur Ergänzung der Elemente „Warnhinweise und Sicherheitsinformationen", „Herstellerangaben" und „Für das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt verantwortliche Personen" finden Sie unten.
💡 Wenn Sie bei den Angeboten keine GPSR-Informationen ausfüllen, versuchen wir, diese Angaben bei der manuellen Synchronisation des Produktfeeds (mit einem Klick auf „Produktfeed synchronisieren" in den Einstellungen der Kampagne) sowie beim Erstellen von Angeboten (bei der Erstellung einer neuen Kampagne oder bei neuen Produkten in einer Kampagne) aus dem Produktkatalog von Allegro zu ergänzen. Es handelt sich um von Allegro mithilfe künstlicher Intelligenz generierte Angaben, deshalb empfehlen wir, die Angaben bei den Angeboten anschließend gründlich zu prüfen.
Im Rahmen von GPSR werden auf Allegro auf Ebene des Angebots diese Angaben ausgefüllt:
- Produkte, die vor dem 13.12.2024 in der EU in Verkehr gebracht wurden
- Ab dem 12.08.2025 lässt sich der Parameter „Produkte, die vor dem 13.12.2024 in der EU in Verkehr gebracht wurden" nur noch bei Produkten mit dem Zustand ‚Gebraucht’, ‚Runderneuert’, ‚Für Ersatzteile’, ‚Regeneriert’, ‚Beschädigt’, ‚Vom Hersteller aufgearbeitet’, ‚Vom Verkäufer aufgearbeitet’, ‚Zum Restaurieren’, ‚Rekonstruiert’, ‚Erfordert keine Renovierung’ und ‚Nach der Demontage’ einstellen.
- Herstellerangaben
- Für das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt verantwortliche Personen
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

1. Herstellerangaben und Angaben zur Person, die für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem europäischen Markt verantwortlich ist
Die Angaben zum Hersteller können Sie im Bereich „Herstellerangaben" im Reiter „Verkaufseinstellungen" direkt im Sales Center von Allegro hinzufügen. Die Angaben zur Person, die für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem europäischen Markt verantwortlich ist, sind nur dann anzugeben, wenn sich der Sitz des Herstellers außerhalb der Europäischen Union befindet. Die Informationen können Sie im Bereich „Verantwortliche Personen" im Reiter „Verkaufseinstellungen" direkt im Sales Center von Allegro ergänzen.
Damit bereiten Sie auf Allegro also alle Karten der Hersteller und verantwortlichen Personen vor, die Folgendes enthalten sollen:
- Vor- und Nachname, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke
- Adresse
- E-Mail-Adresse oder Link zum Kontaktformular
Zu jedem Hersteller / jeder Person geben Sie außerdem einen „Eigenen Namen" an – dieser Angabe sollten Sie Aufmerksamkeit widmen, denn mithilfe dieses Namens werden Sie den Angeboten in Mergado Marketplaces den Hersteller und die verantwortliche Person zuweisen.

Sobald Sie alle Hersteller und verantwortlichen Personen im Sales Center von Allegro vorbereitet haben, können Sie in die Erweiterung Mergado Marketplaces wechseln. Diese Angaben können Sie dann in den Einstellungen der Kampagne in Mergado Marketplaces ergänzen, wo Sie die Möglichkeit haben, einen einheitlichen Hersteller für alle Produkte in der Kampagne zu wählen oder das Element dem Feed zuzuordnen. Im Fall der Zuordnung zu einem Element aus dem Feed geben Sie als Werte die eigenen Namen der Verkäufer so an, wie Sie sie in der Allegro-Administration ausgefüllt haben. Speichern Sie danach die Änderungen in den Einstellungen der Kampagne und klicken Sie im unteren Teil der Einstellungen auf „Produktfeed synchronisieren".

ℹ️ Die eigenen Namen der Hersteller und verantwortlichen Personen können Sie auf 2 Arten in den Feed ergänzen:
1. Erstellung eines neuen Elements und Ergänzung des Werts mithilfe von Abfragen
Wechseln Sie in den Abschnitt „Elemente" bei dem Projekt, das Sie in der Erweiterung Mergado Marketplaces verwenden. Klicken Sie anschließend auf „Neues Element hinzufügen":

Der Name liegt ganz bei Ihnen, für unsere Zwecke haben wir den Namen RESPONSIBLE_PRODUCER für die Herstellerangaben gewählt:

Erstellen Sie im Mergado Editor verschiedene Produktabfragen für Produktgruppen, denen Sie dieselben Herstellerangaben zuweisen möchten. Zum Beispiel nach den Werten im Herstellerelement „MANUFACTURER":

Sobald Sie alle Abfragen vorbereitet haben, können Sie in den Abschnitt „Regeln" wechseln und die Möglichkeit „Neue Regel" wählen. Der Name der Regel ist beliebig, in unserem Fall zum Beispiel „Ergänzung der eigenen Namen für RESPONSIBLE_PRODUCER". Wählen Sie als Regeltyp „Im Stapel nach Abfrage überschreiben" und wählen Sie Ihr neu erstelltes Element:

Geben Sie dann unter „Neuer Wert" zu den einzelnen Produktabfragen den „Eigenen Namen" des betreffenden Herstellers aus Ihrer Allegro-Administration an:

Ordnen Sie in den Einstellungen der Kampagne von Mergado Marketplaces die „Herstellerangaben" Ihrem erstellten Element aus dem Feed zu und starten Sie die Synchronisation des Produktfeeds:

Prüfen Sie nach Abschluss der Synchronisation in der Erweiterung Mergado Marketplaces den Abschnitt „Validierung", ob es bei einigen Angeboten beim Hochladen dieser Angaben auf Allegro zu einem Fehler gekommen ist.
Dasselbe Vorgehen können Sie im Fall der „Für das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt verantwortlichen Personen" nutzen. Wenn Sie die betreffende Angabe bei manchen Produkten nicht senden möchten, genügt es, bei Ihrem erstellten Element im Feed nichts auszufüllen.
2. Import einer CSV-Datei
Die Angaben können Sie auch mithilfe von CSV in den Feed importieren, wobei die erste Spalte als Produktidentifikator dient und die weiteren Spalten die Elemente und ihre Werte enthalten, die Sie in den Feed importieren möchten. Zeigen wir es am Beispiel der „Für das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt verantwortlichen Personen".
Auf Allegro bereiten wir die einzelnen Personenkarten vor:

Im betreffenden Projekt im Mergado Editor erstellen wir ein neues Element, das wir mithilfe des CSV-Imports mit Werten befüllen werden:

Die Spaltennamen in der CSV-Datei müssen dieselben Namen haben wie die bereits bestehenden Elemente in Ihrem Projekt. Vergessen Sie zugleich nicht, dass die „Eigenen Namen" der einzelnen verantwortlichen Personen aus der Administration von Allegro einzufügen sind:

Sobald Sie die CSV-Datei vorbereitet haben, können Sie bei dem betreffenden Projekt in den Abschnitt „Regeln" wechseln und eine neue Regel erstellen.
Wählen Sie als Regeltyp „Datendatei-Import" und laden Sie die CSV-Datei hoch:

Nach der Anwendung der Regeln können Sie in der Produktübersicht prüfen, ob die Werte des Elements korrekt ergänzt wurden:

Ordnen Sie danach in den Einstellungen der Kampagne von Mergado Marketplaces die „Für das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt verantwortlichen Personen" Ihrem erstellten Element aus dem Feed zu und starten Sie die Synchronisation des Produktfeeds.
🔗 Weitere Informationen zum CSV-Import finden Sie hier: https://www.mergado.com/blog/csv-import-mergado-release
💡 Wenn Sie als „Eigenen Namen" auf Allegro für die Herstellerangaben denselben Wert angegeben haben (einschließlich Groß- und Kleinschreibung usw.) wie im Feed für das Element MANUFACTURER (oder ein anders benanntes Element für den Hersteller), können Sie die Herstellerkarten anhand dieses Elements zuordnen, und es ist nicht nötig, ein neues Element zu erstellen.
2. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen
Dabei kann es sich um das Benutzerhandbuch des Produkts in der Sprache des Verkaufskanals, um Bilder der Etiketten auf der Produktverpackung oder um einen Text mit Warnhinweisen handeln. Diese Angabe können Sie in den Einstellungen der Kampagne in Mergado Marketplaces durch Zuordnung zu einem Element aus dem Feed oder durch Angabe eines einheitlichen Werts für alle Produkte in der Kampagne ergänzen:
- Bei der Wahl eines einheitlichen Werts für die gesamte Kampagne geben Sie Text ohne HTML-Formatierung mit einer maximalen Länge von 2000 Zeichen an.
- Bei der Zuordnung zu einem Element aus dem Feed können die Werte folgende sein:
- Öffentlich zugängliche URL-Adressen, beginnend mit http:// oder https://, von denen sich Dateien im Format PDF, JPEG, JPG, PNG mit einer maximalen Größe von 50 MB herunterladen lassen.
- Gewöhnliche Texte ohne HTML-Formatierung mit Warnhinweisen, die das Produkt betreffen.

ℹ️ Die Informationen können Sie wieder auf zwei Arten in den Feed ergänzen (Vorgehen siehe oben):
- Erstellung eines neuen Elements und Ergänzung des Werts mithilfe von Abfragen
- Import einer CSV-Datei
⚠️ Da sämtliche GPSR-Angaben bei Allegro auf Ebene des Angebots ausgefüllt werden, können Sie diese Angaben in den Einstellungen der Kampagne jederzeit ändern.
🔗 Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe von Allegro – Pflichten, die sich aus GPSR ergeben.
Kaufland#
Bei Kaufland werden die Angaben im Rahmen von GPSR auf Ebene der Produktkarten angeführt, und bei Produkten, die die Verordnung betrifft, ist zu ergänzen:
- Name des Herstellers / der verantwortlichen Person in der EU
- CE-Kennzeichnung
- Sicherheitshinweise
Verkauf auf Kaufland über Mergado Marketplaces (API-Anbindung)
Diese Angaben lassen sich über die Erweiterung Mergado Marketplaces nur dann ergänzen, wenn Sie für die Produkte neue Produktkarten erstellen oder unvollständige Karten ergänzen. Die Erweiterung Mergado Marketplaces ermöglicht nämlich nicht die Bearbeitung bereits bestehender Produktkarten.
1. Erstellung neuer Produktkarten oder Ergänzung unvollständiger Karten
Wenn Sie also Produktkarten im Abschnitt „Produktkarten" erstellen oder ergänzen, genügt es, diese drei Angaben zu ergänzen, sofern das betreffende Produkt unter GPSR fällt:

2. Ergänzung der Angaben in bereits bestehende Produktkarten
Wenn Sie auf Kaufland bereits Produkte eingestellt haben, können Sie die nötigen Daten auf 2 Arten in die Produktkarten ergänzen:
a) Mithilfe eines einmaligen Imports:


Der Import sollte enthalten:
- ean
- locale (z. B. cs-CZ)
Und anschließend die Elemente, die Sie im Rahmen von GPSR ergänzen möchten, also zum Beispiel:
- product_safety_contact.name
- product_safety_contact.address (im Format „Straße 1, Stadt, 615 00, CZ")
- product_safety_contact.email_address
- product_safety_contact.phone_number
- safety_guidelines (dabei handelt es sich um Rechtstexte, für die Kaufland konkrete erlaubte Werte hat, wie zum Beispiel: „Pozor! Výrobek není vhodný pro děti mladší 36 měsíců" – Achtung! Das Produkt ist nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet)
- ce_certificate (öffentlich zugängliche URL-Adresse, von der sich eine Datei im Format jpg, gif, svg, png, pdf herunterladen lässt)
Liste der erlaubten Werte für safety_guidelines.
Die Datei können Sie zum Beispiel in Google Sheets erstellen, und sie könnte so aussehen:

Die Datei laden Sie danach im Format CSV herunter und laden sie auf Kaufland hoch.
b) Über den Mergado Editor, wo Sie diese Elemente mühelos erstellen und ihre Werte wieder auf zwei Arten ergänzen können (Vorgehen siehe oben):
- Erstellung neuer Elemente und Ergänzung ihrer Werte mithilfe von Abfragen
- Import einer CSV-Datei
Im Mergado Editor genügt es, diese Elemente vorzubereiten und sie mit erlaubten Werten zu befüllen:

Für die Zwecke des einmaligen Imports kann die Datei nur ean, locale und die neuen Elemente enthalten, die Sie im Rahmen von GPSR hinzufügen möchten. Laden Sie den Feed danach aus dem Editor herunter und führen Sie den einmaligen Import auf Kaufland durch.
Verkauf auf Kaufland über den Mergado Editor (Anbindung über Feeds)
Wenn Sie an Kaufland über Feeds angebunden sind und also bereits regelmäßig einen Produktfeed an Kaufland senden, können Sie dem Feed die unten angeführten Elemente hinzufügen (siehe Bild oben):
- product_safety_contact.name
- product_safety_contact.address (im Format „Straße 1, Stadt, 615 00, CZ")
- product_safety_contact.email_address
- product_safety_contact.phone_number
- safety_guidelines (dabei handelt es sich um Rechtstexte, für die Kaufland konkrete erlaubte Werte hat, wie zum Beispiel: „Pozor! Výrobek není vhodný pro děti mladší 36 měsíců" – Achtung! Das Produkt ist nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet)
- ce_certificate (öffentlich zugängliche URL-Adresse, von der sich eine Datei im Format jpg, gif, svg, png, pdf herunterladen lässt)
Liste der erlaubten Werte für safety_guidelines.
Wenn Sie in Kaufland das „Automatische Hochladen der Produktangaben" eingerichtet haben, ist kein einmaliger Import nötig. Die neuen Daten werden beim nächsten Herunterladen des Ausgabefeeds durch Kaufland automatisch an Kaufland gesendet.
🔗 Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kauflandglobalmarketplace.com/cs/seller-university/pravni-pruvodce/gpsr/
Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen sie nicht. Bitte informieren Sie sich auf eigene Verantwortung und holen Sie bei Bedarf Rechtsberatung darüber ein, ob die von Ihnen angebotenen Produkte in die entsprechenden Kategorien und Anforderungen fallen.